Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottenburg, a.N., L 1361, Abzweig Baisingen, Rtg. Nagold mit 50 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 120 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Bußgeld: 320,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Rottenburg übersandt.

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