Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72805, Gem. Lichtenstein, L 387, Engstingen, FR Holzelfingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 159 km/h durch Messung mit Lasergerät. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 59 km/h wurden 900,00 € Bußgeld ( erhöht wg. Voreintragungen) erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8, BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen
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