Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2 FR Singen-Stuttgart ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 200,00 € Bußgeld

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