Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Köhlbrandbrücke um 33 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldgeld von 520,00 € erhoben (Vorsatz unterstellt),erhoben. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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