Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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