Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hollern, L 140, km 3,200, FR Stade begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 87 km/h. Bußgeld: 170,00 €

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade

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