In Lebach-Hoxberg, Saarwellinger Straße, FR Lebach wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit K 1 TraffiStar S 330 ergab 83 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld: 520,00 €, bedingter Vorsatz, Regelsatz verdoppelt

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland

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