Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mannheim, Reichskanzler-Müller-Straße, Höhe Hnr. 26, in Richtung Viehhofstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 37 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

260,00 € Bußgeld wurden von Bußgeldstelle Mannheim erhoben.

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