Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessgerät wurden 116 km/h dokumentiert. Bußgeld: 120,00 wegen Voreintragungen erhöht.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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