In Werneck, BA 70, Richtung Würzburg, Abschnitt 120, km 2.5 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ProVida 2000 mit Foto 153 km/h. Bußgeld: 400,00 € erhöht wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing

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