Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar, Karl-Keller-Ring 48 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Lasergerät wurden 85 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 410,00 € Bußgeld
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