Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ottenhofen, auf der Erdinger Straße, i.H. BHS – Feuerwehrhaus wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor mit Foto. Bußgeld: 160,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching übersandt.

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