Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, km 67,15, Fahrtrichtung Aachen – Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 96 km/h, Bußgeld: 120,00 € erhöht wegen Voreintragungen
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
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