Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, Schreiberstraße 20 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Freiburg erhob 230,00 € Bußgeld.
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