Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC 14057 mit 41 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Bußgeld: 500,00 € erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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