Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burgkunstadt, OT Neuss, auf der Coburger Str. i. H. Hs. Nr. 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 93 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit LEIVTEC XV 3 und Frontfoto, Bußgeld: 200,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Burgkunstadt

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