Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eisleben, Lutherstadt, Rothenschirmbach, B 180, Hö. Kreuzg. Bischofrode / Holzzelle, Ri. Querfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 115 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg erhob 320,00 € Bußgeld.

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