Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2 FR Singen um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 200,00 € erhoben. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed FM1.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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