Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Gescher-Hochmoor, L 608, FR Groß Reken um 52 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Bußgeld von 960,00 € erhoben. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot-S stationär. Regelbuße verdoppelt, (Vorsatz)
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs.2a StVG, 11.3.8 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken
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