Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Bergedorfer Straße, Höhe km 1,75, i.R. Westen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die mit Lasergerät mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 113 km/h. Bußgeld: 112,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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