Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hochheim am Main, auf der A 66, bei km 154,920, Fahrtrichtung Köln mit 46 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Bußgeld: 230,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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