Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Pirmasens, Gem. Pirmasens, BAB 8, km 118,570, Höhe Schilderbrücke, FR Pirmasens  außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 640,00 €Bußgeld

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