Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wehingen, A 8, ca. 15 0m vor Tunnel Pellinger Berg, Rtg. Merzig die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Das Lasermessverfahren mit Poliscan FM1 mit Foto ergab 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erhob 480,00 € Bußgeld
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