Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der Nöhstraße, aus Richtung Weststraße kommend, Standort Höhe Einmündung Johann-Gottlieb-Ficht-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 66 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Bußgeld: 192,00 € erhöht, wegen Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen
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