Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Traffiphot 3 mit Gelbzeit, mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 2 Punkte
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster erhob 200,00 € Bußgeld
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