Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haldenwang, OT Börwang, auf der St 2055, Ab 340, im Bereich von km 0,3 – 0,4, Richtung Obergünzburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 76 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Handmessgerät-FG21P festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Bußgeld: 100,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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