Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 3, bei km 0,29, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 1129 km/h mit Beweisfoto dokumentiert. Bußgeld: 80,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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