Der erforderliche Abstand wurde in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, im Bereich vom km 600,2, F – Basel bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, Bußgeld: 160,00 €
festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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