Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Börger, auf der L 62, Spahnharrenstätter Straße, Höhe Hausnr. 14, Fahrtrichtung Spahnharrenstätt um 56 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldbescheid über 560,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Speedophot, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Emsland

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