Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR Prenzlau/Lübeck begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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