Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 68766 Hockenheim, auf der B 39, Höhe Industriegebiet Talhaus, bei km 0,6 um 32 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 152 km/h, Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 120,00 € erhöht wegen Voreintragung innerhalb Jahresfrist.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Bußgeldstelle Große Kreisstadt Hockenheim erließ Bußgeldbescheid

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