Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, Jahnstraße um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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