Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der A 7,außerhalb geschlossener Ortschaften,  in der Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, in Höhe km 52,657 um 61 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Leivtec XV3 ergab 181 km/h. 440,00 € Bußgeld, 2 Monate Fahrverbot, da Voreintragungen im Fahreignungsregister vorhanden.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a  StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis

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