Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Balingen/Frommern, auf der B 463, bei km 0,45, FR Albstadt mit 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 126 km/h. Fahrverbot wegen Voreintragung, Bußgeld: 100,00 €, Fahrverbot: 1 Monat
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Balingen
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