Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, in Höhe km 160,235, Stuttgart – München die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 141 km/h, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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