Am 03.01.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, Cannstatter Straße, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstadt um 45 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 95 km/h. wegen Vorsatz wurde Bußgeld auf 320, 00 € verdoppelt. 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV.  Die Handlung wurde vorsätzlich begangen.

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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