Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Wildparkstraße, i. R. Vaihingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 123 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h . Beweismittel: Lasermessung, Beweisfoto, Bußgeld: 160,00 €, 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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