Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der Wildparkstraße, Schattenringstraße a.R. Wildparkdreieck um 72 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld: 1200,00 verdoppelt wegen Vorsatz, 3 Monate Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart

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