Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Lövenich, auf der Kölner Straße, gegeüb. Haus 58, in Fahrtrichtung Brauweilerstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax Radarmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h, Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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