Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Drennhausen, auf der L 217, Drennhäuser Straße, Richtung Drage ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Traffipax stationär, Foto, Bußgeld: 320,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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