Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 170,670 2.Überholspur mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung mit Foto ergab 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 174.836, 1. Überholspur der wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Piezomessung 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Die Verstöße wurden tateinheitlich mit 85,00 € Bußgeld geahndet
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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