In Mörfelden-Walldorf, auf der BAB 5, bei km 505,255, FR Darmstadt wurde der erforderliche Abstand von 75,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Video-Band-Aufzeichnung, Bußgeld: 240,00 € wegen Voreintragungen erhöht.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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