Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.04.2016 auf der BAB 11, Höhe km 77,8, in FR Kreuz Uckermark/Polen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 154 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Bußgeld: 145,00 €, erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs. 2a StVG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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