Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 169, zw. Zeithain u. Röderau, i.H. Baustoffwerk, Ri. Riesa mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV 3 dokumentierte 92 km/h. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Meißen
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