Auf der BAB 2, bei km 7,2, in FR Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.05.2016 um 22 m/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor, ES3.0 142 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Bußgeld: 100,00 €

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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