Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 158, Einmündung K 94, in der Gemeinde Monzelfeld, Fahrtrichtung Mühlheim mit 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor, ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 86 km/h. Bußgeld: 80,00 €, erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister. 1 Punkt
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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