Auf der L 33 Abs. 365, km 2,28 (Kreuzung nach Fredersdorf), FR Strausberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 07.11.2015 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 92 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Bußgeld: 70,00€, 1 Punkt im FAER

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Märkisch-Oderland erlassen.

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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