Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.07.2016 in Dortmund, auf der Hohe Straße, FR Norden, ggü. Haus-Nr. 131 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h und wurde mittels Lasermessung dokumentiert. Bußgeld: 220,00 €, 2 Monate Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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