Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Engelskirchen, L 302, Nähe Abfahrt zur L 136, Fahrtrichtung Bickenbach mit 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan FM1 dokumentierte mit Beweisfoto 102 km/h. Bußgeld: 170,00 €, erhöht wegen Voreintragungen. 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis
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