Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h in Essen, Schützenbahn / Ribbeckstraße, FR Altenessen überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessgerät 73 km/h. Bußgeld: 96,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen
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